Philipp Hartewig

Veraltetes Staatsangehörigkeitsrecht wird reformiert

Am Freitagvormittag soll im Bundestag eine von der Ampel-Koalition vorgeschlagene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen werden. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren und Anreize für Integrationsleistungen zu setzen. 

 

Der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete, Philipp Hartewig, wertet die Reform als Erfolg: „Es ist gut, dass wir das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht nun reformieren. Dabei wird insbesondere der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit stärker an die wirtschaftliche Integration angeknüpft.“

 

Hartewig, der von Beruf Rechtsanwalt ist, betont: „Nur wer seinen eigenen Lebensunterhalt bestreitet, kann den deutschen Pass erhalten. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung können Antisemiten künftig nicht mehr Deutsche werden.“

 

Für eine erfolgreiche Einbürgerung ist dabei das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung entscheidend, womit antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen eine Einbürgerung ausschließen. Mit dem neuen Gesetz soll gewährleistet sein, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden durch die Staatsanwaltschaften sicher von strafrechtlichen Verurteilungen erfahren. Weiterhin ist eine Einbürgerung im Falle einer Mehrehe nicht erlaubt oder auch, wenn jemand die im Grundgesetz festgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet.