Philipp Hartewig

Urteil des BVerfG zur Wahlprüfung nimmt den Wählerwillen ernst

Die Bundestagswahl 2021 muss in 455 Wahlbezirken Berlins wiederholt werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstagvormittag. Das Verfahren beschäftigte sich mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022, wonach die Bundestagswahl in 431 der 3.763 Wahlbezirke Berlins wiederholt werden sollte. Die Unionsfraktionen sowie die AfD legten dagegen eine Wahlprüfungsbeschwerde gem. Art. 41 Abs. 2 GG ein. Während die Beschwerde der AfD bereits an der Zulässigkeit scheiterte, sah das BVerfG die Beschwerde von CDU/CSU teilweise als begründet an. Die Union forderte allerdings eine Wahlwiederholung in 1.200 Wahlbezirken, scheiterte also am Umfang ihrer Beschwerde. 

 

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt, Philipp Hartewig, äußert sich dazu: 

 

„Das ausgewogene Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist sehr zu begrüßen. Es nimmt den Wählerwillen ernst, weil es eine Wiederholung der Wahl nur da anordnet, wo Wahlfehler tatsächlich nachgewiesen sind. Bloße Vermutungen über Wahlfehler können – anders als von der Union beantragt – aber nicht dazu führen, dass die Wahl wiederholt wird.“

 

Hartewig, der als Vertreter für die FDP-Fraktion vor Ort in Karlsruhe war, ergänzt: 

 

„Das Bundesverfassungsgericht hat damit die Maßstäbe, die der Bundestag angelegt hat, bestätigt. Diese waren bisher unklar, denn einen Anwendungsfall wie die Pannenwahl in Berlin hatte es bisher nicht gegeben. Mit dem Urteil gibt es nun mehr Klarheit, wie Entscheidungen über Wiederholungswahlen, die immer nur die zweitbeste Lösung sein können, zu treffen sind. Das Urteil sieht eine Wiederholungswahl in nur wenigen weiteren Wahlbezirken vor, als sie der Bundestag in seiner Entscheidung angeordnet hatte. Teilweise beruht dies auf Umständen, die erst später bekannt geworden sind, teilweise sieht das Bundverfassungsgericht den Sachverhalt als unzureichend ermittelt an. An dieser Sachverhaltsermittlung hat aber die Union gleichberechtigt mit den Koalitionsfraktionen mitgewirkt, die Kritik trifft sie gleichermaßen.“

 

„Der Versuch der Union, den Wählerwillen vom 26. September 2021 durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend revidieren zu lassen, um sich einen Vorteil zu verschaffen, ist damit gescheitert“, führt der sächsische Bundestagsabgeordnete abschließend aus.