Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf nicht für falsche Schlüsse missbraucht werden
Zur heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Polizeikosten bei Hochrisikospielen äußert sich Philipp Hartewig, sportpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und Mitglied des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, wie folgt:
„Trotz des aus rechtlicher Sicht nachvollziehbaren Urteils des Bundesverfassungsgerichts sollten die Länder davon Abstand nehmen, die Gebühren nach dem Bremer Vorbild auf den Veranstalter umzulegen. Gefahrenabwehr ist und bleibt Aufgabe des Staates, auch wenn die Erhebung entsprechender Gebühren grundsätzlich zulässig sein kann und zumindest im heute entschiedenen Fall die entsprechende Gebührennorm für verfassungsgemäß erklärt worden ist.“
„Der Senat hat jedoch auch betont, dass das Urteil gerade keine Aussage dazu trifft, ob entsprechende Gebührentatbestände auch tatsächlich praktisch und politisch sinnvoll sind. Das Erheben der Gebühr bleibt auch weiterhin mit großer Unsicherheit verbunden. Dies verdeutlichen insbesondere die Unklarheiten in Bezug auf die Auslegung der einzelnen Begriffe der Bremer Norm, bei der bereits die Feststellung des Vorliegens eines Hochrisikospiels für Schwierigkeiten sorgen kann.“
Philipp Hartewig, selbst bei der Verkündung für die FDP-Fraktion in Karlsruhe anwesend, ergänzt: „Der Steuerzahler darf und muss erwarten, dass der Staat seinen gesetzlichen Aufgaben in vollem Umfang nachkommt. Dazu gehört auch und gerade die Absicherung und Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen. Der richtige Weg ist daher die Fortsetzung und Intensivierung des Dialogs zwischen der Polizei, den Behörden, den Ländern, den Fanvertretern und den Vereinen, nicht jedoch die einseitige Umlegung von Einsatzkosten auf Fußballvereine, die mit ihren Steuerzahlungen ihrerseits ohnehin schon einen nicht unerheblichen Anteil zu den jeweiligen Länderhaushalten beitragen.“
„Der Sport und insbesondere auch der Fußball, dies hat auch das Bundesverfassungsgericht betont, bringen Menschen zusammen und eröffnen eine Plattform für Emotionen, Begegnung und Verbundenheit. Der Fußball hat eine integrative Wirkung, die insbesondere bei finanzschwachen Vereinen bei der Umlegung der Einsatzkosten und einer entsprechend drohenden wirtschaftlichen Überforderung in Gefahr geraten könnte.“
Hartewig betont weiter: „Unabhängig von den heute gegenständlichen Fragen geht es für alle Beteiligten stets um ein sicheres Stadionerlebnis mit möglichst wenig Personalaufwand bei der Polizei. Schon heute ist die Begehung von Straftaten in und um das Stadion herum eine absolute Ausnahme geworden. Die Vereine sollten daher keine finanzielle Verantwortung für ein Tatgeschehen übernehmen, welches - beispielsweise auf dem An- und Abreiseweg - völlig außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegt.“