Philipp Hartewig

Spitzensportförderung effizienter, ganzheitlicher und flexibler gestalten

Das Bundesinnenministerium hat heute die Ressortabstimmung zum sogenannten Sportfördergesetz eingeleitet, das eine Neuordnung der Spitzensportförderung in Deutschland vorsieht. Der Entwurf des Gesetzes legt erstmals klare Leistungs- und gesellschaftliche Ziele sowie grundlegende Rahmenbedingungen fest.

 

Philipp Hartewig MdB, sportpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Bundestag, äußert sich dazu: 

„Der Referentenentwurf ist ein vielversprechender erster Schritt. Es ist entscheidend, die Spitzensportförderung in Deutschland effizienter, ganzheitlicher und flexibler zu gestalten.“ Das Sportfördergesetz bietet erstmals eine einheitliche spezialgesetzliche und transparente Grundlage für die Spitzensportförderung des Bundes.

 

Ein besonderes Anliegen für Hartewig: „Die konkrete Umsetzung in der Praxis wird von entscheidender Bedeutung sein.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass durch die Möglichkeit einer überjährigen Verwendung, einer Reduzierung der Bürokratie und Zielgenauigkeit bei der Förderung am Ende mehr finanzielle Mittel im Sportsystem ankommen als bisher.“

 

„Der Entwurf kann als gut strukturiertes Element auf dem Reformweg dienen, insbesondere weil er die notwendige gesetzliche Flexibilität bewahrt. Wichtig ist jetzt, die Gespräche zu intensivieren und im Sinne der Athletinnen und Athleten über die Strukturierung zu sprechen. 

Dabei werden viele Aspekte zu berücksichtigen sein, angefangen bei den Stützpunkten über die konkreten Fördermechanismen bis hin zu den Rahmenbedingungen für Athleten und Trainer sowie der Reform der PotAS mit dem Wegfall der dritten Struktursäule. Auch die Struktur und Ausgestaltung der sportfachlichen Steuerung in der sogenannten Sportagentur werden zentrale Aspekte der weiteren Gespräche sein“, so der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete.