Philipp Hartewig

Reform zur Stärkung der Resilienz des BVerfG begrüßenswert

Heute haben die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP Einzelheiten zu ihrem gemeinsamen Entwurf zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts in Berlin vorgestellt. Dabei sollen u.a. die Amtsdauer, der Status sowie Zahl der Richter und der Senate im Grundgesetz verankert werden.

 

Dazu erklärt der sächsische Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Rechtsausschusses, Philipp Hartewig: 

 

„Das Bundesverfassungsgericht ist ein unverzichtbarer Pfeiler unserer Demokratie, ein Garant für die Wahrung der Grundrechte und die Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetze. Um seine Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit zu sichern, sollten wir zentrale Regelungen, die bislang nur einfachgesetzlich verankert sind, in das Grundgesetz aufnehmen.“

 

Der Rechtsanwalt weiter: „Es ist gut, dass das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes sowie die Erfahrungen aus anderen Ländern wie Polen auch für die Diskussion genutzt werden, inwiefern einfachgesetzliche Regelungen zur Konkretisierung der Ausgestaltung des Bundesverfassungsgerichts auch in das Grundgesetz geschrieben werden sollten. Die Reform ist zu begrüßen. Das Verfassungsgericht wird so in seiner Stellung gestärkt.“