Philipp Hartewig

Mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik

Am Donnerstagnachmittag werden die Ampel-Fraktionen das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) verabschieden. Mit diesem Gesetz sollen abgelehnte Asylbewerber schneller abgeschoben werden können. Die sächsischen FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Müller-Rosentritt und Philipp Hartewig, hatten sich bereits im August 2023 mit der Bundespolizei in Bergießhübel zu diesem Thema ausgetauscht. Überwiegend gemeinsame Forderungen aus den Gesprächen mit der Bundespolizei, finden sich nun im Gesetz wieder.

 

Philipp Hartewig (Wahlkreis 161), sieht das Gesetz als richtigen Schritt an, um zukünftig Asylverfahren schneller durchführen zu können:

 

„Wir schaffen endlich mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik. Das Rückführungsverbesserungsgesetz sorgt für schnellere und vereinfachte Asylverfahren. Zugleich werden die Sozialleistungen für Asylbewerber reduziert. Wir senken die Anreize für irreguläre Migration nach Deutschland. Abgelehnte Asylbewerber können zukünftig konsequenter abgeschoben werden. Das gilt insbesondere für Straftäter.“

 

Das Gesetz regelt fortan, dass Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten dürfen. Ebenfalls sollen die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen sind, reduziert werden. 

 

Hartewig, der zugelassener Rechtsanwalt ist, ergänzt: „Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert. Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote entfalten keine aufschiebende Wirkung mehr. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt. Auch sieht das Gesetz ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vor.“