Keine Sozialleistungen für ausreisepflichtige Flüchtlinge
Die Bundesregierung verschärft das Migrations- und Aufenthaltsrecht deutlich und beschleunigt die Durchsetzung von Abschiebungen. Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt, Philipp Hartewig, begrüßt die Einigung grundsätzlich und unterstreicht die Bedeutung einer effektiven Rechtsdurchsetzung und entschlossenen Bekämpfung des gewaltbereiten Islamismus:
„Die Bundesregierung ergreift konsequente Maßnahmen, um schneller und effektiver Abschiebungen durchführen zu können. Rechtliche Regelungen im Migrationsrecht werden zielgenau verschärft. Asylbewerber, die bereits in einem anderem EU-Land registriert wurden, werden keinerlei Sozialleistungen mehr erhalten. Kein Geld mehr für ausreisepflichtige Flüchtlinge – das ist ein notwendiger und richtiger Schritt.“
Zudem verschärft die Bundesregierung die Ausschlussgründe für die Asylberechtigung und die Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Absatz 8 bis 8b AufenthG:
„Künftig soll die Annahme einer schweren Straftat auch bei Jugendstrafen von mehr als drei Jahren gelten. Außerdem werden auch Schleusungstatbestände und Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund zum Ausschluss für die Schutzberechtigung führen.“
Hartewig, der Ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist, sieht auch die Länder in der Verantwortung:
„Wir haben in den letzten Jahren immer wieder gesehen, dass es nicht an Gesetzen mangelt, sondern an deren konsequenter Anwendung. Gerade bei den Abschiebungen durch die zuständigen Länder gibt es bisher Probleme. Das neue Maßnahmenpaket setzt genau hier an, indem es den Fokus auf die effektive Umsetzung des Aufenthaltsrechts legt und damit der Gefährdung durch extremistische Täter begegnet.“