Philipp Hartewig

Keine neuen Experimente bei Polizeikostenregelungen

Anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Polizeikosten für sog. Hochrisikospiele, bekräftigt die AG Sport der FDP-Bundestagsfraktion ihre ablehnende Position für Landesregelungen zur Umlegung von Polizeikosten.

 

Dazu erklärt Philipp Hartewig, sportpolitischer Sprecher der FDP Fraktion und als Rechtsanwalt auch Mitglied im Rechtsausschuss

„Unabhängig von der konkreten Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht rund um die Frage des streitgegenständlichen § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes trifft, warnen wir die Länder davor, neue Versuche zur Umlage der Polizeikosten bei Fußballspielen zu unternehmen. Öffentliche Sicherheit ist Aufgabe des Staates - diese kann nicht privatisiert werden.

 

Es bleibt unklar, ob die Polizei bei Hochsicherheitsspielen eine gesonderte Leistung erbringt, die sich von der allgemeinen Gefahrenabwehr rechtssicher abgrenzen lässt. Schließlich soll wie im Ausgangssachverhalt die DFL lediglich die Mehrkosten gegenüber einem normalen Spiel zahlen.

 

Es ist nur schwer vorstellbar, wie auch künftig gesetzliche Grundlagen voll umfassend dem Bestimmtheitsgrundsatz und damit verfassungsrechtlichen Anforderungen stand halten werden. Dies betrifft Aspekte von der Definition von Hochrisikospielen über den zurechenbaren Einsatzbereich bis hin zu weiteren Fragen der Zurechenbarkeit. Letztere bedeutet, dass zwischen der staatlichen Leistung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung nachgewiesen, die Amtshandlung also individuell zugerechnet werden muss.“