Keine Beteiligung von Fußballklubs an Polizeikosten
Kürzlich fasste die Hamburger Bürgschaft einen Beschluss, der eine Beteiligung von Fußballvereinen an Polizeikosten vorsieht. Bereits im Februar beschäftige sich der Sportausschuss des Deutschen Bundestages mit diesem Thema. Da die Debatte dazu aufgrund des Beschlusses der Hamburger Bürgschaft erneut an Aktualität gewinnt, meldet sich der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete, Philipp Hartewig, zu Wort:
„Fußballklubs an Kosten bei Bundesligaspielen zu beteiligen, ist der falsche Weg. Die Wahrung der Sicherheit im öffentlichen Raum ist Aufgabe des Staates, die nicht an Private umgelegt werden darf.“
Im April beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung mit dem Thema. Das endgültige Urteil, das in einiger Zeit ergehen wird, bleibt abzuwarten. Hartewig, der Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist, stellt klar: „Unabhängig von der konkreten Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht rund um die Frage des streitgegenständlichen § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes trifft, warnen wir die Länder davor, neue Versuche zur Umlage der Polizeikosten bei Fußballspielen zu unternehmen.“
„Es ist nur schwer vorstellbar, wie auch künftig gesetzliche Grundlagen voll umfassend dem Bestimmtheitsgrundsatz und damit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhalten werden. Dies betrifft Aspekte von der Definition von Hochrisikospielen über den zurechenbaren Einsatzbereich bis hin zu weiteren Fragen der Zurechenbarkeit. Letztere bedeutet, dass zwischen der staatlichen Leistung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung nachgewiesen, die Amtshandlung also individuell zugerechnet werden muss“, führt Rechtspolitiker Philipp Hartewig abschließend aus.