Frühestmöglicher Neuwahl stehen keine organisatorische Hürden entgegen
In öffentlicher Sitzung (Übertragung via www.bundestag.de) hat heute der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages aus Anlass des öffentlichen Briefes der Bundeswahlleiterin aus der vergangenen Woche diese befragt.
Dazu erklärt Philipp Hartewig MdB, Rechtsanwalt und Mitglied der Freien Demokraten im Wahlprüfungsausschuss:
„Die Aufgabe der Bundeswahlleiterin ist die Organisation und die Sicherstellung ordnungsgemäßer Wahlen. Sie muss innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zu jeder Zeit dazu in der Lage sein. Die öffentliche Befragung der Bundeswahlleiterin hat ergeben, dass der Neuwahl zum nächstmöglichen Zeitpunkt keine organisatorischen Hürden entgegenstehen. Der Bundeskanzler kann sich daher bei einer weiteren Verzögerung der überfälligen Vertrauensfrage nicht hinter organisatorischen Bedenken verstecken.“