Philipp Hartewig

Digitale Mitgliederversammlungen in Vereinen möglich

Das im Februar im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht hat heute Morgen erfolgreich den Bundesrat passiert. Inhalt ist eine Änderung des § 32 BGB, nach dem Vereine ihre Mitgliederversammlungen künftig auch mit digitaler Beteiligung der Mitglieder oder nach einfachem Beschluss der Mitgliederversammlung gänzlich virtuell abhalten können.

 

Der sportpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Philipp HARTEWIG, kommentiert: „Es bedeutet eine enorme Erleichterung für die Vereine, die Mitgliederversammlung als wichtigstes Vereinsorgan künftig in verschiedenen Formen abhalten zu können. Ein möglichst einfacher Zugang zu Mitgliederversammlungen ermöglicht mehr Mitgliedern, sich trotz weiterer Entfernungen und bei knapper Freizeit aktiv an grundlegenden Vereinsfragen zu beteiligen. Wir stärken damit Ehrenamt und Mitbestimmung in den Vereinen. Ein aktives Vereinsleben macht unser Zusammenleben stark.“

 

Die digitalen Mitgliederversammlungen hatten sich erstmals über die Corona-Jahre breitflächig bewährt. Nach einer Corona-Sonderregelung, nach der ausschließlich virtuelle Versammlungen möglich waren, gelangt nun eine feingliedrigere Regelung (Präsenz, hybrid oder nur virtuell) dauerhaft in das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 32 BGB).

 

„Und der Anwendungsbereich ist noch größer, als es auf den ersten Blick aussieht: Die Regelungen gelten wegen § 28 BGB auch für Vorstandssitzungen. Somit schaffen die Regelungen auch für künftige Vorstandsbeschlüsse Rechtssicherheit und längst notwendige Aktualität.“ so HARTEWIG, der auch für das Vereinsrecht zuständiger Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion ist.