Bessere Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur
Am Donnerstagabend stimmt der Bundestag über das „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ ab. Der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete, Philipp Hartewig, der als Mitglied des Rechtsausschusses und zuständiger Berichterstatter wesentlich an den Beratungen zum Gesetz beteiligt war, wird ab ca. 20:30 Uhr dazu im Bundestag sprechen. Der Rechtspolitiker Hartewig erklärt:
„Nach einem Dreivierteljahr intensiver Verhandlungen haben alle vier Parteien der Mitte eine gemeinsame Einigung erzielt. Dass wir das Gesetz verabschieden, ist ein besonderer Moment in Bezug auf die gesamte Legislatur, zumal die Vertreter der Opferverbände sowie die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Frau Evelyn Zupke, auf der Tribüne anwesend sein werden.“
Philipp Hartewig, der ein Dreivierteljahr als sächsischer Abgeordneter am Gesetz mitverhandelt und im Zuge dessen zusammen mit den Opferverbänden nach Lösungen gesucht hat, führt zum Inhalt des Gesetzes aus:
„Das erfahrende Leid der Betroffenen kann durch keine rechtliche Ausgestaltung ungeschehen gemacht werden. Ziel des Gesetzes ist aber insbesondere die Anerkennung dieses Leids der Opfer der SED-Diktatur und die damit verbundenen, bis heute bestehenden gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Auswirkungen.
Eine zentrale Neuerung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf ist die Einführung einer Vermutungsregelung. Bei bestimmten schädigenden Ereignissen und gesundheitlichen Schädigungen wird ein ursächlicher Zusammenhang mit erlittenen Repressalien vermutet. Dies erleichtert die Beantragung und Bewilligung von Hilfen erheblich, da der Nachweis einer Kausalität – nach Jahrzehnten oft schwer erbringbar – entfällt.“
Hartewig weist auf zudem darauf hin, dass mit dem Gesetz eine Dynamisierung der Opferrenten erfolgt: „Die Renten der politisch Verfolgten werden künftig an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt, wodurch eine Dynamisierung erfolgt. Weiterhin gibt es eine einmalige vorangegangene Erhöhung. Eine gesonderte Bedürftigkeitsprüfung entfällt zudem künftig.“
Auch die Höhe der Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen wird durch das Gesetz angepasst, ergänzt Hartewig: „Es gibt eine einmalige Ausgleichsleistung von 7.500€ für die Opfer von Zwangsaussiedelungen. Die Rente für Haftopfer wird von 330€ im Monat auf 400€ im Monat erhöht. Die Rente für beruflich Verfolgte wird von 240€ im Monat auf 291€ im Monat erhöht, wobei die Mindestverfolgungszeit von drei Jahre auf zwei Jahre reduziert wird.“
Mehr dazu unter - bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte