Philipp Hartewig

Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern wird vereinfacht

Am Donnerstagmorgen wird der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) beraten. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben. 

 

Der mittelsächsische FDP-Bundestagsabgeordnete, Philipp Hartewig (Wahlkreis 161), sieht das Gesetz als richtigen Schritt an, um zukünftig Asylverfahren schneller durchführen zu können:

 

„Das Rückführungsverbesserungsgesetz sorgt für schnellere Asylverfahren. In Zukunft können abgelehnte Asylbewerber konsequenter abgeschoben werden. Das gilt insbesondere für Straftäter.“

 

Das Gesetz regelt fortan, dass Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten dürfen. Ebenfalls sollen die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen sind, reduziert werden. 

 

Hartewig, der zugelassener Rechtsanwalt ist, ergänzt: „Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert. Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote entfalten keine aufschiebende Wirkung mehr. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt. Auch sieht das Gesetz ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vor.“

 

Philipp Hartewig betont: „Mit dem Gesetz kommen wir bei der Ordnung der Migration weiter voran. Denn klar ist: Wir brauchen eine neue Realpolitik in Sachen Migration.“