Philipp Hartewig

13. Denkmalschutz Sonderprogramm

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Denkmalschutz-Sonderprogramm: Bundesregierung fördert Erhaltung kulturellen Erbes

 

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat ein Denkmalschutz-Sonderprogramm ins Leben gerufen, das die Erhaltung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln unterstützt. Das Programm zielt darauf ab, das kulturelle Erbe Deutschlands zu bewahren und zu schützen.

 

Voraussetzungen für die Förderung:

  1. Der Antrag kann nur vom Eigentümer des Kulturdenkmals gestellt und unterschrieben werden. Bei Nicht-Eigentümern ist eine Vollmacht erforderlich.
  2. Ein detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan muss eingereicht werden, der die geplanten Maßnahmen und deren Kosten sowie die vorgesehene Finanzierung enthält.
  3. Eine positive Stellungnahme der zuständigen Denkmalfachbehörde ist erforderlich.
  4. Die beantragten Maßnahmen müssen denkmalpflegerischer Art sein und eine detaillierte Beschreibung enthalten.
  5. Das Objekt darf für dieselben Maßnahmen keine anderen Fördermittel aus Bundesprogrammen erhalten haben oder beantragen.
  6. Die Maßnahmen dürfen erst nach Bewilligung des Zuschusses beginnen.
  7. Der Antragsteller muss versichern, dass das Projekt ohne Bundesmittel nicht finanziert werden kann.

 

Um von dieser Förderung zu profitieren, müssen Anträge über die zuständige Landesbehörde gestellt werden. In Sachsen ist das Landesamt für Denkmalpflege die Anlaufstelle für Interessierte.

 

„Dieses Sonderprogramm ist ein wichtiger Schritt, um unsere reiche kulturelle Geschichte zu bewahren und für zukünftige Generationen zu erhalten.“ , so Philipp Hartewig MdB.

 

Wir ermutigen Eigentümer national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln dazu, von dieser Fördermöglichkeit Gebrauch zu machen und sich an unser Amt zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.“

 

Für weitere Informationen und Anfragen besuchen Sie bitte die Website des Landesamts für Denkmalpflege Sachsen unter:

https://www.denkmalpflege.sachsen.de/](https://www.denkmalpflege.sachsen.de/

 

F.d.R.d.A