Philipp Hartewig

FDP-Gesetz schafft bessere Vergütung für Rechts- und Betreuungsberufe

Der Bundestag entscheidet heute über eine bessere Vergütung von Rechts- sowie Betreuungsberufen. Der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete, Philipp Hartewig, der Mitglied des Rechtsausschusses ist, erklärt dazu:

 

„Mit dem Gesetz, das auf eine Initiative der FDP zurückgeht, passen wir die Vergütungssätze für Rechtsanwälte, Betreuer, Vormünder, Verfahrensbeistände, Sachverständige und Dolmetscher an, die einen unverzichtbaren Beitrag für unseren Rechtsstaat leisten. 

 

Auch Rechtsanwälte verzeichneten in den letzten Jahren einen spürbaren Anstieg ihrer Kosten. Der besonderen Verantwortung von Anwälten muss daher in der Gebührenordnung Rechnung getragen werden.

 

Insbesondere Selbstständigen und ehrenamtlichen Betreuern kommt eine besondere Rolle im Rechtssystem zu, da sie Menschen dabei unterstützen, trotz Alltagshindernissen ihr Leben eigenverantwortlich gestalten zu können.“

 

In Deutschland waren zum 1.1.2024 ingesamt 165.776 Rechtsanwälte zugelassen.

In Sachsen betrug die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte zum gleichen Zeitpunkt 4.293.