Philipp Hartewig

Bundestag beschließt eigene Verkleinerung

Mit der heute beschlossenen Änderung des Bundeswahlgesetzes bringt der Bundestag die Reduzierung der Anzahl künftiger Abgeordneter auf den Weg. Die mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Grünen und FDP beschlossene Wahlrechtsreform soll die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf dauerhaft 630 reduzieren und somit im Vergleich zum heutigen Bundestag (736) über einhundert Mandate einsparen.

 

Der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete und Rechtspolitiker Philipp HARTEWIG kommentiert: 

 

„Die Zahl der Bundestagsabgeordneten ist in den letzten 20 Jahren um 20 Prozent gewachsen. Jedes zusätzliche Mandat bringt einen Mehrbedarf an Mitarbeitern, Räumlichkeiten und Ausschussplätzen mit sich. Ein XXL-Bundestag fördert auch nicht die Qualität der dort geführten Debatten. Umso wichtiger ist es, dass wir nun eine faire Reform unseres komplexen Wahlrechts auf den Weg gebracht haben.“

 

Mit der Wahlrechtsreform werden Grundmandatsklausel sowie Ausgleichs- und Überhangmandate abgeschafft. Im Gegenzug wird die Regelgröße von 598 auf 630 angepasst.

 

„Es ist bedauerlich, dass sich CDU und CSU nun tatsächlich dieser Wahlrechtsreform verweigert haben. Dabei passt es ins Bild: Jahrelang haben die christlich-Konservativen in der Regierung eine faire und nachhaltig wirksame Verkleinerung des Bundestages blockiert. Um den Preis hunderter Millionen Euro zusätzlicher jährlicher Kosten für die Steuerzahler wusste man sich so zusätzliche Bundestags-Mandate für Bayern und anderswo zu sichern. Mit der dennoch beschlossenen Wahlrechtsreform zeigt das Parlament, dass es sich selbst reformieren kann. Das ist neben der Frage der Arbeitsfähigkeit auch eine Frage des Respekts in Zeiten von Kostensteigerungen bei anderen wichtigen Vorhaben.“, so HARTEWIG, der als Mitglied im Rechtsausschuss und Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung selbst an den weiteren Beratungen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes beteiligt war.