Philipp Hartewig

Persönliche Erklärung zur Zustimmung zum Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 vom 08.09.2022

Nach 2,5 Jahren Pandemie befinden wir uns in einem Stadium, an dem wir uns von der pandemischen auf eine endemische Lage vorbereiten sollten. Viele Maßnahmen, vom Tragen von Masken über das Impfen bis hin zur Einnahme von Medikamenten, können vollständig eigenverantwortlich erfolgen. In der Bevölkerung gibt es inzwischen zudem eine hohe Grundimmunisierung. Eine gefährlichere Mutation als die derzeit vorherrschende Omikron-Variante ist nicht wahrscheinlich.

Die Entscheidung zum vorliegenden Gesetzentwurf habe ich mir daher nicht leicht gemacht und diese an folgende Bedingungen geknüpft, die nun erfüllt sind:

  • Lockdowns, Schließungen von Einrichtungen und insbesondere Schulschließungen sind unmöglich.
  • Es gibt keine staatlich auferlegten 2G/3G-Regelungen für den Zutritt zu Einrichtungen. Eine Impfpflicht durch die Hintertür ist nicht möglich. Auch die Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist vom Tisch.
  • Schließungen von Sportstätten sind ausgeschlossen. Die Anforderungen an (unsinnige) Maskenregelungen durch die Länder sind hoch; die Befreiungsmöglichkeiten in diesem Fall jedoch niedrigschwellig.
  • Grundrechtseinschränkungen durch Verordnungen der Exekutive sind für die Länder auf Grundlage von § 28b IfSG nicht mehr möglich.
  • Durch die Voraussetzung einer konkreten Gefahr für die kritische Infrastruktur ist die Hürde für einen Teil der möglichen Maßnahmen durch die Länder höher denn je. Hohe Inzidenzen oder abstrakt begründete Gefährdungen sind nicht ausreichend.

 

Kritik habe ich insbesondere an folgenden Punkten:

  • Die Anforderungen an eine Maskenpflicht in Schulen sind zwar hoch, da einzig die Voraussetzung, dass Präsenzunterricht gänzlich gefährdet ist, zu Regelungen führen kann. Bis zur vierten Klasse konnte durch die Freien Demokraten die Möglichkeit ganz ausgeschlossen werden. Dennoch bin ich komplett gegen eine Maskenpflicht in Schulen und rufe die Länder dazu auf, auch bei hohen Fallzahlen auf jegliche Maskenpflicht in Schulen zu verzichten.
  • Eine Maskenpflicht insbesondere im Fernverkehr in Zügen ist gerade im Vergleich zu Flugzeugen, in denen diese nicht gilt, inkonsistent.

 

Fazit:

Im Vergleich zu den Regelungen der letzten Jahre zeigt der Gesetzentwurf auf, dass Freie Demokraten den Unterschied machen. Besonders eingriffsintensive Maßnahmen konnten komplett ausgeschlossen werden. Die Bundesländer erhalten klar umgrenzte Möglichkeiten, die sich im Wesentlichen auf das Anordnen von Test- und Maskenpflichten an bestimmten Orten beschränken. Es liegt an jeder einzelnen Landesregierung bzw. den -parlamenten, diese Instrumente verantwortungsvoll einzusetzen - wobei die Hürden dazu höher denn je liegen.

Die Maßnahmen zum Infektionsschutz zehren an den Menschen und waren teils eine Zumutung. Die psychischen und physischen Folgen werden unser Land noch lange beschäftigen. Insbesondere der für die Entwicklung eines jeden Einzelnen so wichtige Breitensport wird, bei allen möglichen Infektionsschutzmaßnahmen, auch in Innenräumen und in Gemeinschaft auszuüben sein. Auch hinsichtlich Schulen, Gastronomie, Kultur sind Zahl und Tiefe möglicher Einschränkungen gering. 

Daher stimme ich dem Gesetzentwurf zu.

Persönliche Erklärung des Abgeordneten Philipp Hartewig nach § 31 GOBT.